Amtssignatur

Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde Rohr im Kremstal auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. 

Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz zusammen aus einer Bildmarke, dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments. 

Veröffentlichung der Bildmarke 
Bildmarke Gemeinde Rohr im Kremstal

Die Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde Rohr im Kremstal gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie hier Datei herunterladen: PDFAmtssignatur Veröffentlichung[3].pdf.

Elektronische Signaturprüfung:

http://www.signaturpruefung.gv.at bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/

Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur:

http://www.signaturpruefung.gv.at/ bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/

Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Gemeinde Rohr im Kremstal:

Tel. (07258) 2207 oder E-Mail: gemeinde@rohr.ooe.gv.at