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Förderung der Errichtung von Photovoltaikanlagen und Kesseltausch bei Umstieg auf alternative Energiequellen bei privaten Eigenheimen
Voraussetzung: positive Förderzusage durch Bund oder Land
Förderbeginn: 01.01.2022 (Rechnungsdatum)
Auszahlung: nach Errichtung und Inbetriebnahme (Rechnungsnachweis)
Förderung des Einbaus einer Wasserzisterne für Brauchwasser
Förderung bei Kauf und Verwendung von Mehrwegwindeln
Voraussetzung: Rechnungshöhe von mindestens 250,00 €
Auszahlung: nach Vorlage der Rechnung
>> Alle Förderungen gelten ab 01.01.2022 (Rechnungsdatum).